
Mit Urteil vom 08.10.2025 hat der BFH entschieden, dass die Einbringung sämtlicher Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft in eine erst kurz zuvor gegründete Kapitalgesellschaft nicht nach § 6a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist, wenn die fünfjährige Vorbehaltensfrist nicht eingehalten wird. Der BFH grenzt die Einbringung ausdrücklich von der Ausgliederung zur Neugründung ab und stellt klar, dass eine teleologische Reduktion der Fristenregelung allein aufgrund konzerninterner Umstrukturierungen nicht zulässig ist. Die Entscheidung fügt sich in die restriktive Linie des II. Senats zur Anwendung des § 6a GrEStG ein und hat erhebliche Bedeutung für konzerninterne Reorganisationsstrukturen, insbesondere bei Einbringungen zur Neugründung außerhalb des Umwandlungsrechts. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
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