
Der BFH hat jüngst geurteilt, ob der typisierte Gewinnzuschlag für eine Rücklage gemäß § 6b EStG für eine nicht getätigte Investition verfassungskonform ist. Auf dieses Urteil und dessen Relevanz – auch aufgrund der strukturellen Niedrigzinsphase – wird im Folgenden näher eingegangen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.