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    Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags | BFH-Urteil vom 01.10.2025, X R 16, 17/23

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    Das BFH-Urteil vom 01.10.2025 (X R 16, 17/23) behandelt eine in der Praxis hochrelevante und bislang umstrittene Auslegungsfrage zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: die Bestimmung des maßgeblichen Gewinnbegriffs für die Einhaltung der Gewinngrenze von 200.000 €. Der X. Senat stellt klar, dass unter dem Begriff „Gewinn“ i. S. d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG der steuerliche Gewinn (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) zu verstehen ist und damit auch außerbilanzielle Korrekturen – insbesondere die Hinzurechnung der Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG) – einzubeziehen sind. Damit erteilt der BFH einer in der Literatur und Beratungspraxis teilweise vertretenen Auffassung eine Absage, die allein auf den Steuerbilanzgewinn abstellen wollte.

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