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    Konsignationslager

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    Ein Konsignationslager ist ein Lager, bei dem der Lieferant Eigentümer der Ware bleibt, bis der vorher bestimmte Kunde sie aus dem Lager entnimmt. Dies steht im Gegensatz zur Direktlieferung, bei der die innergemeinschaftliche Lieferung bereits beim Transport in ein Lager stattfindet. Die Konsignationslagerregelung gemäß § 6b UStG erleichtert den Lieferprozess innerhalb der EU erheblich, indem sie es dem Lieferanten ermöglicht, ohne Umsatzsteuerregistrierung im Bestimmungsstaat zu operieren, vorausgesetzt, bestimmte Kriterien werden erfüllt.

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