Der BFH hat im Urteil vom 11.12.2024, I R 33/22 ausführlich Stellung bezogen, ob eine GmbH, an der eine GmbH & Co. KG als stille Gesellschafterin beteiligt ist, zugleich Organgesellschaft zur Begründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein kann. Aufgrund der Urteilsrelevant wird im Folgenden näher auf den Urteilsgrundsatz eingegangen, welcher ggf. auch für künftige Aufgabenstellungen in Steuerberater- und Steuerfachwirt-Examen Relevanz haben kann. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
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