Der § 1a KStG ermöglicht Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften in Deutschland, sich steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandeln zu lassen. Dies bedeutet, dass ihre Gewinne nach dem Körperschaftssteuersatz von 15 % besteuert werden, was für Gesellschafter in der Regel vorteilhafter ist als die persönliche Einkommensteuer mit bis zu 45 %.
Für Zinsen nach § 233a AO wird der Zinssatz für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 rückwirkend reduziert. Die Angemessenheit des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen wird künftig alle drei Jahre überprüft, erstmals zum 01.01.2026; hierbei ist die Entwicklung des Basiszinssatzes nach § 247 BGB zu berücksichtigen.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
ZFU-Akkreditiert mit und ohne Korrektur und Live-Besprechung