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  • aktuelle-rechtsprechung
    Bilanzierung: Nutzungsdauer von Computerhard- und Software

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    Die Neuregelung des Bundesministeriums der Finanzen zur Abschreibung von Computerhardware und Software ermöglicht es nun, diese Wirtschaftsgüter bereits nach einem Jahr vollständig abzuschreiben. Zuvor wurden drei Jahre zur Abschreibung solcher Wirtschaftsgüter vorgesehen. Diese Regelung, gültig für Käufe ab dem 1. Januar 2021, trägt der schnellen technologischen Entwicklung und dem damit verbundenen raschen Wertverlust von Computerhardware und –Software Rechnung. Sie gilt sowohl für Betriebsmittel als auch für private Anschaffungen, die zur Einkommenserzielung dienen.

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  • aktuelle-rechtsprechung
    Bilanzierung: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

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    Die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung wurde auf steuerlich ein Jahr festgelegt, um den technologischen Fortschritt widerzuspiegeln. Die Computerhardware umfasst verschiedene Geräte wie Desktop-Computer, Notebooks, Workstations und Peripheriegeräte. Die Änderungen gelten für Gewinnermittlungen ab dem 31. Dezember 2020 und können auch auf bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter angewendet werden, bei denen zuvor eine längere Nutzungsdauer angenommen wurde.

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