Die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung wurde auf steuerlich ein Jahr festgelegt, um den technologischen Fortschritt widerzuspiegeln. Die Computerhardware umfasst verschiedene Geräte wie Desktop-Computer, Notebooks, Workstations und Peripheriegeräte. Die Änderungen gelten für Gewinnermittlungen ab dem 31. Dezember 2020 und können auch auf bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter angewendet werden, bei denen zuvor eine längere Nutzungsdauer angenommen wurde.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
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