
Die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung wurde auf steuerlich ein Jahr festgelegt, um den technologischen Fortschritt widerzuspiegeln. Die Computerhardware umfasst verschiedene Geräte wie Desktop-Computer, Notebooks, Workstations und Peripheriegeräte. Die Änderungen gelten für Gewinnermittlungen ab dem 31. Dezember 2020 und können auch auf bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter angewendet werden, bei denen zuvor eine längere Nutzungsdauer angenommen wurde.