Mit Urteil vom 29.04.2025 (Az. VI R 12/23) hat der BFH entschieden, ob ein im Obergeschoss des Elternhauses geführter Ein-Personen-Haushalt einen Werbungskos-tenabzug i. S. d. doppelten Haushaltsführung begründen kann. Aufgrund der Examensrelevanz wird auf dieses Urteil näher eingegangen und inhaltlich zusammengefasst. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
ZFU-Akkreditiert mit und ohne Korrektur und Live-Besprechung