
Mit Urteil vom 22.10.2025, II R 5/22 konkretisiert der BFH seine Rechtsprechung zur grunderwerbssteuerlichen Gegenleistung i. S. d. § 8, § 9 GrEStG im Kontext von Erbbaurechten und dinglichen Nutzungsrechten. Im Zentrum der Entscheidung steht die bislang nicht höchstrichterlich geklärte Frage, ob ein zum Erwerbszeitpunkt noch nicht dinglich entstandenes (weil nicht eingetragenes) Nießbrauchrecht als Gegenleistung zu qualifizieren ist. Die Entscheidung hat erhebliche Praxisrelevanz, da sie die Abgrenzung zwischen schuldrechtlichen Verpflichtungen und dinglich bestehenden Belastungen i. S. d. § 9 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG weiter schärft und zugleich die Bedeutung des Eintragungszeitpunkts im Grundbuch für die grunderwerbssteuerliche Bemessungsgrundlage betont.

Mit Urteil vom 04.12.2025, IX R 9/24 hat der IX. Senat des BFH eine wichtige Entscheidung zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückübertragung eines Erbbaurechts getroffen. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen (1) steuerbaren Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 a) EStG und (2) nicht steuerbaren Vermögensumschichtungen (insbesondere die Veräußerung eines Wirtschaftsguts außerhalb des § 23 EStG). Die Entscheidung ist insbesondere für vermögensverwaltende Personengesellschaften sowie für Gestaltungen im Bereich von Erbbaurechten und langfristigen Mietverhältnissen von erheblicher Bedeutung.

Auf Basis der Gedächtnisprotokolle des schriftlichen Steuerberaterexamens 2022 haben wir hier für Sie die Inhalte und Schwerpunkte der drei schriftlichen Prüfungstage zusammengefasst. Einen herzlichen Dank an die Community für die Zusammenfassung der Themen!