
Das Going-Concern-Prinzip, im Deutschen "Fortführungsprinzip" genannt, ist für handelsrechtliche Jahresabschlüsse und Steuerbilanzen essentiell. Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB müssen Vermögen und Schulden eines Unternehmens mit der Annahme bewertet werden, dass das Unternehmen weitergeführt wird, außer es gibt tatsächliche oder rechtliche Hindernisse. Es folgt im HGB dem Grundsatz der Bilanzidentität.