In der steuerlichen Gestaltungsberatung ist das Holdingmodell eine beliebte Unternehmensstruktur. In einer solchen Unternehmensstruktur war es nach derzeitiger Gesetzeslage jedoch problematisch, wenn Kapital von der Tochter- an die Muttergesellschaft (Holding) ausgeschüttet wird. Regelmäßig hatte die Finanzverwaltung dabei eine Freistellungsbescheinigung i. S. d. § 44a Abs. 5 S. 4 EStG versagt. Mit Urteil vom 12.12.2023 (VIII R 31/21) hat der BFH aber aufgezeigt, dass der Erhalt einer Freistellungsbescheinigung auch für geschäftsmäßig tätige Holdinggesellschaf-ten möglich ist. Auf diese geänderte Rechtsansicht wird im Folgenden näher eingegangen und auf die Kernaussagen dieses Urteils näher eingegangen. Hinweis: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
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