
Um den steigenden Energie- und Rohstoffpreisen entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber steuerliche Erleichterungen für die energetische Sanierung selbst genutzter Wohngebäude (§ 35c EStG) eingeführt. Über dessen steuerlicher Abzugsfähigkeit hat nunmehr der BFH im Urteil vom 13.08.2024, IX R 31/23 gesprochen, unter welchen Tatbestandsmerkmalen § 35c EStG im Rahmen des Zufluss-Abfluss-Prinzips gem. § 11 EStG gilt. Um die Begünstigungen des § 35c EStG richtigerweise auszuschöpfen ist es daher Anlass, auf das vorgenannte BFH-Urteil näher einzugehen. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Blogbeitrag eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.