Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Schreiben vom 13.04.2021 neue Regelungen für steuerliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Einnahmen in Geld, Sachbezügen und Geldleistungen festgelegt. Die Definition von "Einnahmen in Geld" wurde erweitert, und es wurden klare Kriterien für Sachbezüge und Geldleistungen sowie Regelungen für Gutscheine und Geldkarten eingeführt. Diese Vorschriften sind seit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
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