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    Dienstreisen: Kein Werbungskostenabzug, wenn anstelle des Firmenwagens der Privatwagen genutzt wird | BFH-Urteil vom 21.01.2026, VI R 30/24

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    Mit Urteil vom 21.01.2026 hat der VI. Senat des BFH entschieden, dass Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatfahrzeug regelmäßig nicht als Werbungskosten abziehbar sind, wenn dem Arbeitnehmer ein Firmenwagen zur Verfügung steht und ihm bei dessen Nutzung keine eigenen Kosten entstanden wären. Das Urteil konkretisiert die Reichweite des § 9 Abs. 5, § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung und verschärft zugleich die Anforderungen an die steuerliche Anerkennung privat motivierter „Über-Kreuz-Nutzungen“ von Fahrzeugen.

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