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    Inflationsausgleichsprämie

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    Infolge der stark gestiegenen Inflationsrate bei Produkten des täglichen Lebens, hat die Bundesregierung im Rahmen des dritten Entlastungspaket die Inflationsausgleichsprämie eingeführt. Diese stellt in einem begrenzten Zeitraum einen steuerlichen Freibetrag von 3.000,00 Euro für jeden Angestellten dar. Die Ausschüttung erfolgt über die Arbeitgeber, ist jedoch nicht verpflichtend. Im folgenden Artikel werden die Anforderungen und Details rund um die sogenannte Inflationsausgleichsprämie näher beleuchtet.

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