Das SanInsFoG, das am 01.01.2021 in Kraft trat, brachte wichtige Änderungen im Insolvenzrecht mit sich, insbesondere für Geschäftsführer von krisengeplagten Unternehmen. Es wurden zeitliche Präzisierungen für Insolvenzgründe wie Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit eingeführt, die Frist zur Meldung von Überschuldung verlängert und die Insolvenzantragspflicht während der Pandemie teilweise ausgesetzt. Zusätzlich wurden klare Regeln für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife und verschärfte Zugangsbedingungen zum Eigenverwaltungsverfahren festgelegt
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
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