
Mit Urteil vom 16.04.2026 hat der V. Senat des BFH entschieden, dass Angehörige eines freien Berufs die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gem. § 20 S. 1 Nr. 3 UStG nicht beanspruchen können, wenn sie ihren Gewinn freiwillig durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln. Der BFH bestätigt damit seine bisherige Rechtsprechung aus dem Jahr 2010 und präzisiert zugleich die Anforderungen an die Abgrenzung zwischen einer bloßen Buchführung und einer steuerlich maßgeblichen Gewinnermittlung durch Bilanzierung. Die Entscheidung betrifft insbesondere freiberufliche Einzelkanzleien, Sozietäten und Partnerschaften, die nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind, sich aber freiwillig für eine kaufmännische Buchführung mit regelmäßigen Jahresabschlüssen entschieden haben. Für diese Unternehmen kann die Entscheidung erhebliche Auswirkungen auf die Liquiditätsplanung und die umsatzsteuerliche Abwicklung haben.

Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Daher ist es Anlass einen Blick auf die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2025 zu werfen. Schwerpunkt dieses Blogbeitrags werden die Gesetzesänderungen im Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuergesetz sowie den übrigen Steuerarten sein (keine abschließende Aufzählung). Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.

Das Jahr 2024 hatte es in der Entwicklung zum aktuellen Steuerrecht in sich. Dies zeigt v.a. die derzeitige Rechtslage rund um das Jahressteuergesetz 2024 (sog. Wachstumschancengesetz). Der folgende Beitrag soll einen Überblick liefern, welche Neuerungen sich im Steuerrecht ergeben. Der Schwerpunkt wird dabei auf mögliche Themen in der diesjährigen Steuerberater-, Steuerfachwirt-, Bilanzbuchhalter- und Steuerfachangestelltenprüfung gelegt (keine abschließende Darstellung).