
Die Novelle zur Grundsteuer in Deutschland soll 2025 in Kraft treten. Dabei haben die Bundesländer die Wahl zwischen dem Bundesmodell und einem eigenen Weg. Das Bundesmodell basiert auf dem Ertragswertverfahren, welches Faktoren wie Bodenrichtwert, Fläche der Immobilie, Nettokaltmiete und Alter des Hauses berücksichtigt. Die Neubewertung der Grundstücke nach diesem Modell soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein.