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  • aktuelle-rechtsprechung
    Bauleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG | Anwendungsbereich, Abgrenzungsfragen und wiederkehrende Praxisprobleme im Überblick

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    Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG gehört zu den praxisrelevantesten Sonderregelungen des Umsatzsteuerrechts. Insbesondere bei Bauleistungen führt die Vorschrift regelmäßig zu Abgrenzungs- und Anwendungsproblemen, da sowohl der sachliche als auch der persönliche Anwendungsbereich komplex ausgestaltet ist. Trotz zahlreicher Klarstellungen durch Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgeber bleibt § 13b UStG ein erhebliches Risikofeld für leistende Unternehmer und Leistungsempfänger. Der folgende Beitrag stellt die Grundsystematik der Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG dar, beleuchtet zentrale Abgrenzungsfragen und zeigt typische Praxisprobleme auf. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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  • aktuelle-rechtsprechung
    Erweiterte Kürzung gem. § 9 Abs. 1 S. 2 GewStG und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft | BFH-Urteil vom 03.06.2025, III R 12/22

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    Mit Urteil vom 03.06.2025 (III R 12/22) hat der BFH eine für die Immobilienpraxis äußerst bedeutsame Entscheidung zur Reichweite der erweiterten Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob bei einer Kapitalgesellschaft die Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch eine einmalige en-bloc-Veräußerung ausreicht, um die erweiterte Kürzung zu versagen – ohne dass zusätzlich das einkommensteuerrechtliche Merkmal der Nachhaltigkeit (§ 15 Abs. 2 EStG) erfüllt sein muss. Der BFH bejaht dies ausdrücklich und grenzt damit die erweiterte Gewerbesteuerkür-zung dogmatisch klar vom einkommensteuerlichen Gewerbebegriff ab. Die Entscheidung verschärft die Anforderungen an grundbesitzhaltende Kapitalgesellschaften erheblich. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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  • aktuelle-rechtsprechung
    Drittes Entlastungspaket

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    Als Reaktion auf die steigenden Energiepreise und die geopolitischen Spannungen hat Deutschland ein umfangreiches Entlastungspaket vorgestellt. Es umfasst eine 'Strompreisbremse', die Privathaushalte und kleine Unternehmen unterstützen soll, sowie eine Sondersteuer für Energieproduzenten, die übermäßige Gewinne erzielen. Eine Verschiebung der CO2-Preiserhöhung, die Einführung sicherer Gasalternativen und die Erhöhung des Kindergeld sind Teil der Strategie. Weitere Maßnahmen beinhalten einmalige Zahlungen für Studierende und Rentner, eine Wohngeldreform und steuerliche Anpassungen zur Förderung von Geringverdienern sowie zur Unterstützung des Gastgewerbes. Die Transformation des Arbeitslosengeldes in ein inflationssensibles Bürgergeld und die Förderung des öffentlichen Verkehrs ergänzen das Paket, das auf finanzielle Erleichterung und nachhaltige Wirtschaftsförderung abzielt.

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  • aktuelle-rechtsprechung
    EU-Taxonomie: Klassifizierungskriterien zur Nachhaltigkeit

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    Die Europäische Kommission hat den finalen Rechtsakt zur EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht, der die Berichtsanforderungen gemäß Art. 8 dieser Verordnung klärt und Erleichterungen im ersten Anwendungsjahr einführt. Dies ist Teil des EU Green Deal, der darauf abzielt, bis 2050 eine klimaneutrale Europäische Union zu erreichen. Die EU-Taxonomie dient dazu, einheitliche Kriterien für die Bestimmung von Nachhaltigkeit zu etablieren, insbesondere in Bezug auf die Pariser Klimaziele.

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