
Mit Urteil vom 03.06.2025 (III R 12/22) hat der BFH eine für die Immobilienpraxis äußerst bedeutsame Entscheidung zur Reichweite der erweiterten Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob bei einer Kapitalgesellschaft die Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch eine einmalige en-bloc-Veräußerung ausreicht, um die erweiterte Kürzung zu versagen – ohne dass zusätzlich das einkommensteuerrechtliche Merkmal der Nachhaltigkeit (§ 15 Abs. 2 EStG) erfüllt sein muss. Der BFH bejaht dies ausdrücklich und grenzt damit die erweiterte Gewerbesteuerkür-zung dogmatisch klar vom einkommensteuerlichen Gewerbebegriff ab. Die Entscheidung verschärft die Anforderungen an grundbesitzhaltende Kapitalgesellschaften erheblich. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Daher ist es Anlass einen Blick auf die gesetzlichen Änderungen mit Wirkung zum 01.01.2025 zu werfen. Schwerpunkt dieses Blogbeitrags werden die Gesetzesänderungen im Einkommensteuergesetz sein, welche zugleich die umfangreichsten Neuerungen sein werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.
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