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    Anwendungsbereich der Ausnahmen vom Progressionsvorbehalt | BFH-Urteil vom 21.05.2025, I R 5/22

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    Der Progressionsvorbehalt ist eine Besonderheit im Rahmen der Steuerfestsetzung. In einem aktuellen BFH-Urteil vom 21.05.2025 wird nochmal die Vielseitigkeit in der Anwendung des Progressionsvorbehalts im Kontext des internationalen Steuerrechts deutlich. Der BFH hat entschieden, ob bei der Vereinnahmung steuerfreier Vermietungseinkünfte eine Progression gem. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 oder nach § 32b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG anzuwenden ist. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

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