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    Umsatzsteuer: UStAE zu § 25 UStG

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    Das Gesetz zur Elektromobilität und steuerlichen Modifikationen brachte Änderungen im Umsatzsteuergesetz (§ 25 UStG) mit sich, darunter die Anwendung spezieller Regelungen im B2B-Sektor ab Dezember 2019 und die Abschaffung der Aggregation von Gesamtmargen ab Januar 2022. Der Umsatzsteueranwendungserlass wurde entsprechend überarbeitet und am 21.04.2021 veröffentlicht. Die Besteuerung von Reiseleistungen gemäß § 25 UStG betrifft Fälle, in denen Unternehmer externe Vorleistungen für Reisen nutzen, die direkt dem Reisenden zugutekommen, und es wurden auch Regelungen für Steuern in Bezug auf Reiseleistungen und -vorleistungen in Drittländern festgelegt.

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