
Mit Urteil vom 09.09.2025, VI R 7/23 hat der VI. Senat des BFH eine praxisrelevante und bislang nicht höchstrichterlich entschiedene Frage geklärt: Vom Arbeitnehmer getragene Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage mindern nicht den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach § 8 Abs. 2 S. 2, 3 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG. Zugleich rückt der Senat von früheren – lediglich beispielhaften – Einordnungen der Garagenmiete als Teil der Gesamtkosten i. S. d. Fahrtenbuchmethode ab. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Lohnabrechnungspraxis sowie für laufende und künftige Lohnsteuer-Außenprüfungen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
ZFU-Akkreditiert mit und ohne Korrektur und Live-Besprechung