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Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung - Kurzüberblick zu den §§ 164 und 165 AO

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Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung

Kurzüberblick zu den §§ 164 und 165 AO

Beide Vorschriften stellen Nebenbestimmungen im Steuerbescheid dar, die sowohl in der Praxis, wie auch in den Prüfungen große Relevanz haben. Ergehende Bescheide ohne diese Nebenbestimmungen werden als endgültig bezeichnet.

Es folgt eine Übersicht mit den Korrekturmöglichkeiten, die die §§ 164 und 165 AO für materielle Fehler enthalten:

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