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Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung - 1. Allgemeines

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Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung

1. Allgemeines

Durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz wurden zahlreiche Bestimmungen der AO an die Rechtslage nach Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024 geändert. Erläuterungen zu den Gesetzesänderungen ergeben sich aus dem insoweit an die zivilrechtlichen Neuregelungen angepassten Anwendungserlass zur AO (AEAO).

Hierzu wird auf die Ausführungen im BMF-Erlass vom 29.12.2023, BStBl I 2024, S. 12 verwiesen, der den AEAO im Hinblick auf die Änderungen der AO kommentiert. Die zivilrechtlichen und steuerlichen Änderungen werden ausführlich und übersichtlich dargestellt.

Nachfolgend werden die Bestimmungen der AO aufgeführt, die für alle Teilbereiche des Verfahrensrechtes gelten.

Rechtsänderungen, die für einzelne Teilbereiche gelten (zB die Neuregelungen für Feststellungsbescheide) werden in diesem Skript direkt bei den maßgebenden Vorschriften erläutert. Die bis zum 31.1.2023 geltende Rechtslage und die ab dem 01.01.2024 geltende Rechtslage werden hierbei gegenübergestellt.

Die Neuregelungen gelten grundsätzlich für alle Maßnahmen und Verwaltungsakte, die nach dem 31.12.2023 getroffen und erlassen werden. Auf spezielle Anwendungsregelungen wird im weiteren Inhalt dieser Arbeitsunterlagen hingewiesen.