01.01.01: Gründung der Solartechnik GmbH & Co KG
Sonne GmbH | B | C | D | E | F |
Komplementär | Kommanditist | Kommanditist | Kommanditist | Kommanditist | Kommanditist |
Geschäftsführer der GmbH: A
Mai 02
Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 01
Fragestellung: Wie ist der Feststellungsbescheid für 01 den Beteiligten bekannt zu geben?
Variante 1 | Variante 2 |
Sämtliche Gesellschafter der KG haben den Prokuristen H bevollmächtigt. | Eine Willenserklärung der Gesellschafter liegt nicht vor. |
Bekanntgabe an H gemäß § 183 Abs. 1 Satz 1 iVm Satz 5 AO | Bekanntgabe an die Sonne GmbH (vertreten durch den GF A) gemäß § 183 Abs. 1 Satz 2 iVm Satz 5 AO |
Juni 03
Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 02. Aus der Erklärung ist ersichtlich, dass der Kdt. F seinen Anteil mit Wirkung zum 01.02.03 an den neu eingetretenen Kdt. G veräußert hat. F hat gegenüber dem FA in Zusammenhang mit seinem Ausscheiden keine Willenserklärungen abgegeben.
Fragestellung: Wie ist der Feststellungsbescheid für 02 bekannt zu geben?
Variante 1 | Variante 2 |
Bekanntgabe an H gemäß § 183 Abs. 1 Satz 1 iVm Satz 5 für alle Beteiligten. Mangels Widerrufes wirkt die Bekanntgabe auch gegenüber dem ausgeschiedenen Gesellschafter F; § 183 Abs. 3 AO = Keine Geltung von § 183 Abs. 2 AO! | Bekanntgabe an die Sonne GmbH gemäß § 183 Abs. 1 Satz 2 iVm Satz 5 AO für die Komplementär-GmbH und die Kommanditisten B, C, D, E und G. Einzelbekanntgabe an den ausgeschiedenen Kommanditisten F, § 183 Abs. 2 AO |
Mai 04
Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 03. Aus der Erklärung geht hervor, dass nunmehr B einvernehmlich von allen in 03 beteiligten Gesellschaftern und einschließlich des ausgeschiedenen F zum Empfangsbevollmächtigten bestellt worden ist.
Fragestellung: Wie ist der Feststellungsbescheid für 03 bekannt zu geben?
Bekanntgabe an B gemäß § 183 Abs. 1 Satz 1 iVm Satz 5 AO für alle Beteiligten!