Die Zusammenfassung der zwei Feststellungen in einem Feststellungsbescheid ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Einverständnis aller Beteiligten einschl. der Unterbeteiligten |
+ |
Entsprechende Handhabung in den Vorjahren und keine Einwendungen der Beteiligten gegen die Zusammenfassung |