--AEAO, Tz 4 zu § 179--
Im Regelfall sind zwei selbständige einheitliche Feststellungen durchzuführen:
1. Gewinnfeststellungsbescheid für die Personengesellschaft ohne Berücksichtigung der Unterbeteiligung bzw. der Treuhandverhältnisse = Grundlagenbescheid!
2. Gewinnfeststellungsbescheid für den Kpl./Kdt. und den Unterbeteiligten bzw für den Treuhänder und die Treugeber = Besondere Feststellung iS des § 179 II 3 AO und Folgebescheid bzgl. F-Bescheid der Personengesellschaft
In derartigen Fallgestaltungen geht das schutzwürdige Interesse der Unterbeteiligten der Einheitlichkeit der Feststellung vor; BFH, BStBl II 2016, S. 517