Die Einkünfte, an denen mehrere Personen beteiligt sind, werden in der Theorie einheitlich und gesondert festgestellt. Aus Sicht der Praxis sind hiervon jedoch lediglich die Einkünfte aus:
- Land- und Forstwirtschaft,
- Gewerbebetrieb,
- selbständiger Arbeit,
- Vermietung und Verpachtung und
- Kapitalvermögen
Handelt es sich um eine stille Beteiligung, wird zwischen den typischen und atypischen stillen Beteiligungen unterschieden. Die daraus resultierenden Folgen sind in der folgenden Grafik zu sehen: