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Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung - Stille Beteiligung

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Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung

Stille Beteiligung

Die Einkünfte, an denen mehrere Personen beteiligt sind, werden in der Theorie einheitlich und gesondert festgestellt. Aus Sicht der Praxis sind hiervon jedoch lediglich die Einkünfte aus:

  • Land- und Forstwirtschaft, 
  • Gewerbebetrieb,
  • selbständiger Arbeit,
  • Vermietung und Verpachtung und
  • Kapitalvermögen

Handelt es sich um eine stille Beteiligung, wird zwischen den typischen und atypischen stillen Beteiligungen unterschieden. Die daraus resultierenden Folgen sind in der folgenden Grafik zu sehen:

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