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Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung

Steuerschuldrecht - Steuerschuldverhältnis

Steuerschuldverhältnis

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gemäß § 37 AO

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind

  • der Steueranspruch,
  • der Steuervergütungsanspruch,
  • der Haftungsanspruch,
  • der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung,
  • der Erstattungsanspruch sowie
  • die in Einzelsteuergesetzen geregelten Steuererstattungsansprüche.

Ist ein Anspruch - wie oben aufgeführt - ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder zurückgezahlten Betrags.

Dies gilt auch dann, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung oder Rückzahlung später wegfällt. Im Fall der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung richtet sich der Anspruch auch gegen den Abtretenden, Verpfänder oder Pfändungsschuldner.

Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gemäß § 38 AO

Die Ansprüche nach § 37 AO aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

Hier müssen wir natürlich auf die Einzelsteuergesetze eingehen.

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