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Jahresabschlussanalyse | Steuerfachwirtprüfung - Kapitalflussrechnung

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Jahresabschlussanalyse | Steuerfachwirtprüfung

Kapitalflussrechnung

Es kann am Ende einer Geschäftsperiode ein Unternehmen einen Jahresüberschuss ausweisen und dennoch die Zahlungsunfähigkeit (= Insolvenzgrund) vorliegen. Die Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn ein Unternehmen nicht in der Lage ist, monetäre Mittel in einer ausreichenden Höhe bereit zu stellen, um die Schulden zu begleichen. Somit müssen die Zahlungsströme des Unternehmens untersucht werden, um zu ermitteln, ob das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen auch nachkommen kann.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenEine Forderung wird erfasst (gebucht), wenn die Leistung in der Weise erbracht wurde, dass ein Zahlungsanspruch bei dem Leistenden entstanden ist, sog. Realisationsprinzip. In diesem Zeitpunkt ist ein Umsatz zu erfassen, der (hoffentlich) zu einem Gewinnausweis in der GuV führt. In diesem Zeitpunkt ist aber noch keine Liquidität zugeflossen. Das erfolgt erst, wenn der Kunde die Rechnung begleicht.

Daher gibt es einen Unterschied zwischen Jahresüberschuss und Liquidität (Cashflow). Die Zahlungsmittelströme (Zu- und Abflüsse) einer Periode werden im Rahmen einer Kapitalflussrechnung betrachtet. Es wird das GuV-Ergebnis um Vorgänge bereinigt, denen keine Zahlungen gegenüberstehen. Diese Vorgehensweise wird als indirekte Kapitalflussrechnung bezeichnet.