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Berufsrecht der Steuerberater (Mündliche Prüfung) - Unabhängigkeit

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Berufsrecht der Steuerberater (Mündliche Prüfung)

Unabhängigkeit

Gem. § 2 BOStB haben Steuerberater ihre persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gegenüber jedermann zu wahren. Sie dürfen auch keine Bindungen eingehen, die ihre berufliche Entscheidungsfreiheit gefährden könnte. Für den Steuerberater darf kein Interessenkonflikt bei der Berufsausübung bestehen.

Die Unabhängigkeit ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn der Steuerberater in Vermögensverfall geraten ist, falls nicht die Gefährdung von Mandanteninteressen ausgeschlossen ist. Sanktioniert würde dies durch den Widerruf der Bestellung; § 46 II Nr. 4 StBerG.

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