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Berufsrecht der Steuerberater (Mündliche Prüfung) - Fachliche Voraussetzungen

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Berufsrecht der Steuerberater (Mündliche Prüfung)

Fachliche Voraussetzungen

Nach § 35 (1) StBerG darf als Steuerberater nur bestellt werden, wer die Prüfung als Steuerberater bestanden hat oder von ihr befreit ist. Die Bestellung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer; § 40 StBerG.

Von der Steuerberaterprüfung sind unter bestimmten Voraussetzungen nach § 38 StBerG zu befreien:

  • Professoren
  • ehemalige Finanzrichter
  • ehemalige Beamte des gehobenen und höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung

Hinweis

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Die Voraussetzungen zur Steuerberaterprüfung finden sich in den §§ 36 bis 37b StBerG. Sie sind nicht prüfungsrelevant in der mündlichen Steuerberaterprüfung und werden daher vernachlässigt.