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Berufsrecht der Steuerberater (Mündliche Prüfung) - Auslagen

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Berufsrecht der Steuerberater (Mündliche Prüfung)

Auslagen

Grundsätzlich sind mit den Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten; § 3 (1) StBVV. Eine Ausnahme bilden:

  • die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer (§ 15),
  • Ersatz für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlenden Entgelten (§ 16),
  • Dokumentenpauschale (§ 17),
  • Reisekosten (§§ 18,19)