Steuerberatern ist bei Vorlage entsprechender Vollmachten seitens seiner Mandanten möglich, auf die bei der Finanzverwaltung hinterlegten Steuerdaten zuzugreifen. Der Zugriff erfolgt über eine Vollmachtsdatenbank bei der jeweiligen Steuerberaterkammer.
Als Beispiel die Hinweise der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein:
Um die Vollmachtsdatenbank nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Am Ende der Registrierung wird ein Nutzungsvertrag mit der Bundessteuerberaterkammer abgeschlossen. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr Kammermitgliedsausweis bzw. die Smartcards für Berufsträger gesteckt und funktionsbereit ist.
In der Vollmachtsdatenbank können Sie Vollmachten Ihrer Mandanten verwalten und diese elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Bitte beachten Sie, dass der Zugang nur über den Kammermitgliedsausweis oder Ihrer bei der Kammer registrierten Smartcard für Berufsträger bzw. für die Mitarbeiter der Kanzlei (Untervollmacht vorhanden) mit einer DATEV-Smartcard möglich ist.