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Besteuerung der Personengesellschaften - Zebragesellschaft

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Besteuerung der Personengesellschaften

Zebragesellschaft

Eine Zebragesellschaft ist eine Sonderform der vermögensverwaltenden Personengesellschaft, bei welcher mindestens einer der Gesellschafter seine Beteiligung an der vermögensverwaltenden Personengesellschaft in einem Betriebsvermögen hält, während die übrigen Gesellschafter ihre Beteiligungen in ihrem Privatvermögen halten. Eine Zebragesellschaft liegt beispielweise dann vor, wenn einer der Gesellschafter aufgrund der anteiligen Zurechnung von Grundstücksveräußerungen durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft auf seiner Ebene einen gewerblichen Grundstückshandel verwirklicht, während die anderen Gesellschafter weiterhin Einkünfte aus der vermögensverwaltenden Tätigkeit erzielen.

Ein weiterer Anwendungsfall der Zebragesellschaft ist die Beteiligung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, an welcher neben der Kapitalgesellschaft ausschließlich natürliche Personen beteiligt sind, die ihre Beteiligungen im Privatvermögen halten. Aufgrund der Fiktion des § 8 Abs. 2 KStG erzielt die Körperschaft stets in vollem Umfang gewerbliche Einkünfte, die Beteiligung an der vermögensverwaltenden Personengesellschaft und damit de facto gem. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO die anteiligen Wirtschaftsgüter sind dem Betriebsvermögen der Körperschaft zuzuordnen.

Nach inzwischen übereinstimmender Auffassung der Finanzverwaltung (Vgl. BMF v. 29.4.1994, BStBl. I 1994, 282) und der Rechtsprechung des BFH (Vgl. BFH v. 11.4.2005 – GrS 2/02, BStBl. II 2005, 679), sind die Einkünfte auf Ebene der vermögensverwaltenden Personengesellschaft für sämtliche Gesellschafter nach den Grundsätzen der Überschusseinkünfte gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG zu ermitteln und festzustellen. Eine Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte für die Gesellschafter, die ihre Beteiligungen im Betriebsvermögen halten, erfolgt erst auf Ebene der Gesellschafter selbst.