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BGB (Mündliche Prüfung) - Besonderheit Verbraucher und Unternehmer

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BGB (Mündliche Prüfung)

Besonderheit Verbraucher und Unternehmer

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Das Gesetz unterscheidet weiterhin zwischen Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).

Ein Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Nur natürliche Personen können Verbraucher sein.

Ein Unternehmer ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Natürliche Personen, die Unternehmer sein können, sind z.B. Selbständige.

Merke

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Verbraucher kann immer nur eine natürliche Person sein. Unternehmer kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.

In diesem Zusammenhang schauen wir uns den Verbrauchervertrag an. Das Lernvideo gibt zudem einen Überblick über weitere wichtige Begriffe, die später auch noch näher betrachtet werden.