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BGB (Mündliche Prüfung) - Willensmängel bei Rechtsgeschäften

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BGB (Mündliche Prüfung)

Willensmängel bei Rechtsgeschäften

Sind sich die Parteien eines Rechtsgeschäftes einig, kommt es zustande. Aber die Praxis beweist, dass nicht jedes Rechtsgeschäft störungsfrei geschlossen wird. Und so kennt auch das BGB unterschiedliche Tatbestände, die dazu führen, dass ein Rechtsgeschäft unwirksam wird.