Die vertraglichen Schuldverhältnisse sind in den §§ 433 ff. BGB geregelt. Sie gehören gemeinsam mit den gesetzlichen bzw. außervertraglichen Schuldverhältnissen zu den besonderen Schuldverhältnissen.
Im Folgenden werden die bedeutsamsten vertraglichen Schuldverhältnisse behandelt, beginnend mit dem Wichtigsten - dem Kaufvertrag.
Hinweis
Es ist für die mündliche Prüfung nicht notwendig, alle besonderen Schuldverhältnisse im Detail zu kennen. Im Folgenden werden die wichtigsten Arten und damit verbundene Besonderheiten überblicksartig dargestellt.