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BGB (Mündliche Prüfung) - Erbschein

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BGB (Mündliche Prüfung)

Erbschein

Damit Erben im Rechtsverkehr nachweisen können, dass sie aufgrund eines Erbfalls über den Nachlass verfügen dürfen und ihnen Ansprüche zustehen, kann beim Nachlassgericht ein Erbschein (Zeugnis über das Erbrecht) beantragt werden.

Der Erbschein dient im Rechtsverkehr als Legitimation und entfaltet eine gewisse Schutzwirkung. Er stellt fest, wer Erbe zu welchem Teil ist und welchen Verfügungsbeschränkungen der Erbe unterliegt.

Der Erbschein entfaltet eine ähnliche Wirkung wie das Grundbuch, er erweckt somit die widerlegbare Vermutung, dass sein Inhalt vollständig und richtig ist (§ 2365 BGB). Er schützt somit durch seinen öffentlichen Glauben Dritte bei einem gutgläubigen Erwerb vom Erben oder bei Leistungen an diesen (§§ 2366, 2367 BGB).

Der Erbschein wird vor allem zur Vorlage bei der Abwicklung von Bankgeschäften und bei Grundbuchämtern benötigt.

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