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BGB (Mündliche Prüfung) - Überblick

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Das Erbrecht ist im fünften und letzten Buch des BGB in den §§ 1922-2385 BGB geregelt.

Es gliedert sich in die Folgenden neun Abschnitte und die dazugehörigen Untertitel:

Abschnitt 1: Erbfolge (§§ 1922 – 1941 BGB)

Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 - 2063 BGB)

Abschnitt 3: Testament (§§ 2064 – 2273 BGB)

Abschnitt 4: Erbvertrag (§§ 2274 – 2302 BGB)

Abschnitt 5: Pflichtteil (§§ 2303 – 2338 BGB)

Abschnitt 6: Erbunwürdigkeit (§§ 2339 – 2345 BGB)

Abschnitt 7: Erbverzicht (§§ 2346 – 2352 BGB)

Abschnitt 8: Erbschein (§§ 2353 – 2370 BGB)

Abschnitt 9: Erbschaftskauf (§§ 2371 – 2385 BGB

Hinweis

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Wichtige Regelungen zum Erbschaftsteuerrecht finden Sie außerdem im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz.

Das Erbrecht regelt im Wesentlichen, was mit dem Eigentum einer Person nach dessen Versterben passiert, also die Rechtsnachfolge des Vermögens des Verstorbenen. Es soll somit durch erbrechtliche Regelungen verhindert werden, dass Privateigentum untergeht.

Das Erbrecht steht sogar, wie das Eigentum auch, unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes in Art. 14 Abs. 1 GG. Es wird also jedem in Deutschland Lebenden garantiert, dass ein Vererbungsrecht besteht.

Im BGB werden überwiegend innerdeutsche Erbfälle geregelt. Aufgrund der immer stärker zunehmenden Globalisierung spielen aber auch grenzübergreifende Erbfälle eine immer stärkere Rolle.

Regelungen hierüber finden sich im EGBGB und im internationalen Privatrecht. Hierbei ist vor allem die europäische Erbrechtsverordnung hervorzuheben. Diese regelt, welches Erbrecht auf Erbfälle innerhalb der EU anzuwenden ist und gilt für alle Erbfälle in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit dem 17.08.2015 (ausgenommen Großbritannien, Irland und Dänemark). Grundsätzlich gilt laut dieser Verordnung, dass das Erbrecht desjenigen Landes anzuwenden ist, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 Abs. 1 EU-ErbVO).