Die Ehe und die Familie stehen in Artikel 6 des Grundgesetzes unter einem besonderen staatlichen Schutz. Aufgrund der Trennung von Staat und Kirche ist für die rechtsgültige Schließung der Ehe allein das bürgerliche Recht maßgeblich. Heiratet ein Paar ausschließlich kirchlich, so hat dies zivil- und steuerrechtlich keine Auswirkungen.
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