Das Familienrecht ist im vierten Buch des BGB (§§ 1297 – 1921 BGB) geregelt und untergliedert sich in 3 wesentliche Abschnitte:
Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe (§§ 1297 – 1588 BGB)
Abschnitt 2: Verwandtschaft (§§ 1589 – 1772 BGB)
Abschnitt 3: Vormundschaft, rechtliche Betreuung, Pflege (§§ 1773 – 1921 BGB).
Hinweis
Die drei großen Abschnitte gliedern sich in viele weitere Unterabschnitte. Schauen Sie sich das Inhaltsverzeichnis des BGB (z.B. unter www.gesetze-im-internet.de/bgb) in diesem Bereich genauer an, damit Sie ein Gefühl für die Struktur und die Bedeutung für die steuerrechtlichen Bezüge bekommen.
Es folgt ein Video über die Grundzüge des Familienrechts.
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