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BGB (Mündliche Prüfung) - Gesetzliche Schuldverhältnisse

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BGB (Mündliche Prüfung)

Gesetzliche Schuldverhältnisse

Im Unterschied zu vertraglichen Schuldverhältnissen entstehen die gesetzlichen Schuldverhältnisse zwischen mindestens zwei Personen nicht durch Rechtsgeschäft, sondern durch die Verwirklichung bestimmter gesetzlicher Tatbestände. Im Folgenden werden zwei der wichtigsten gesetzlichen Schuldverhältnisse dargestellt. Nämlich die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) sowie die unerlaubten Handlungen (§§ 823 ff. BGB). 

Hinweis

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Weitere gesetzliche Schuldverhältnisse, welche im BGB geregelt sind, sind die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) und das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff. BGB). Diese spielen in der mündlichen Prüfung jedoch keine Rolle.