Inhaltsverzeichnis
Der allgemeine Teil enthält Regelungen, die im gesamten bürgerlichen Recht zur Anwendung kommen (Klammertechnik). Hierzu gehören Legaldefinitionen und Vorschriften zu grundlegenden Rechtsbegriffen, wie z.B.:
- rechtsfähigen und geschäftsfähigen Personen,
- Sachen,
- Verjährungsvorschriften,
- Fristen,
- Vollmachten usw.
Auch das Recht der Schuldverhältnisse enthält im ersten Abschnitt eine Klammertechnik, in der Rechtsgrundsätze, wie zum Beispiel das Entstehen und das Erlöschen von Verträgen, geregelt werden. Diese Grundsätze gelten sodann wieder für alle folgenden, speziellen Schuldverhältnisse, wie z.B.:
- Kaufverträge,
- Dienstverträge,
- Werkverträge,
- Miete
...und alle 27 Untertitel dieses Buches.
Das Sachenrecht regelt alle Rechtsbeziehung von Personen zu Sachen, wohingegen beide Begriffe bereits im allgemeinen Teil des BGB legaldefiniert wurden. In diesem Buch werden insbesondere die Rechtsbeziehungen zu dinglichen Rechten an Sachen behandelt, z.B.:
- Besitz,
- Eigentum,
- Hypothek und
- Grundschuld.
Das Familienrecht regelt insbesondere die Stellung und Rechtsbeziehung der Mitglieder der Familie zueinander und untereinander im Hinblick auf die persönlichen und vermögensrechtlichen Stellungen, z.B.:
- Eheschließung und Scheidung,
- eheliches Güterrecht,
- Unterhaltsrecht,
- elterliche Sorge,
- Verwandtschaftsverhältnisse,
- Vormundschaft,
- Betreuung und
- Adoption.
Das Erbrecht regelt vor allem die Rechtsnachfolge, also das, was mit dem Vermögen eines Verstorbenen passieren soll und die Stellung der Erben untereinander, z.B.:
- die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge,
- Pflichtteilsansprüche,
- das Vermächtnis,
- das Testament usw.
Merke
Auch unter Juristen gilt die goldene Regel:
„Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtsfindung.“
Expertentipp
Es empfiehlt sich, bei der Lektüre der nachfolgenden Abschnitte immer parallel das Gesetz und die einzelnen Paragrafen nachzulesen. Sie müssen einen Großteil der hier behandelten Problemfelder nicht auswendig lernen, sondern wissen, wo Sie hierzu im Gesetz fündig werden. Die Gesetzestexte können in den meisten Bundesländern zur mündlichen Prüfung verwendet werden.
Wichtige Begriffe
Im folgenden Lernvideo werden wichtige Begriffe wie der Anspruch, das Schuldverhältnis, Einwendung und Einrede, Privatautonomie sowie AGB besprochen.
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