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BGB (Mündliche Prüfung) - Rentenschuld (§§ 1199 - 1203 BGB)

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BGB (Mündliche Prüfung)

Rentenschuld (§§ 1199 - 1203 BGB)

Rentenschulden spielen im Rechtsverkehr heute kaum noch eine Rolle.

Eine Rentenschuld ist eine speziellere Art der Grundschuld, bei der regelmäßig an wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme „aus dem Grundstück“ zu zahlen ist. Kommt der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nach, müsste der Gläubiger für jede Rate gesondert die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreiben, was jedes Mal mit sehr hohem Aufwand und Kosten verbunden wäre.

Hinweis

Da dies nicht praktikabel ist, ist die Rentenschuld im Geschäftsverkehr fast nicht existent.

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