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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Teilweise nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung

Teilweise nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Teilweise nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Betriebsausgaben, die teilweise nicht abzugsfähig sind, sind bspw.

  • Geschenkaufwendungen,
  • Bewirtungsaufwendungen,
  • Verpflegungsmehraufwand
  • 1%-Regelung Firmenfahrzeuge
  • Zinsaufwand (wegen der Zinsschrankenregelung).