Inhaltsverzeichnis
Teilweise nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
Betriebsausgaben, die teilweise nicht abzugsfähig sind, sind bspw.
- Geschenkaufwendungen,
- Bewirtungsaufwendungen,
- Verpflegungsmehraufwand
- 1%-Regelung Firmenfahrzeuge
- Zinsaufwand (wegen der Zinsschrankenregelung).