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Buchführung - Herstellungs- und Erhaltungsaufwand

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Buchführung

Herstellungs- und Erhaltungsaufwand

Diese beiden Formen von Aufwendungen müssen in der Bilanz verschieden bemessen werden.

Herstellungsaufwendungen

Herstellungsaufwendungen stellen eine Verbesserung/Erweiterung des Vermögensgegenstandes über seine ursprüngliche Beschaffenheit hinaus oder eine Neuschaffung eines nicht mehr nutzbaren oder untergegangenen Wirtschaftsguts dar.

Merke

Ein Herstellungsaufwand liegt also vor, wenn - das Gut in seiner Beschaffenheit vermehrt wird - sein Betriebswesen wesentlich verändert wird - es eine deutliche Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus erfährt

Beispiel

Beispiel:
Dekontaminierung eines Grundstücks.

Erhaltungsaufwand

Erhaltungsaufwand (z.B. Instandhaltung, Reparaturen) hingegen verändert die ursprüngliche Wesensart des Wirtschaftsgutes nicht direkt.

Merke

Ein Erhaltungsaufwand liegt also vor, wenn - Wesensart des Gutes nicht beeinflusst wird - Beibehaltung des ordnungsgemäßen Zustandes - Regelmäßigkeit der Maßnahme im Geschäftsbetrieb.

Beispiel

Beispiel:
Reparatur des defekten LKW-Motors, der für den Versand im Betrieb eingesetzt wird.

Die bilanzielle Betrachtung

Je nachdem, welche Art Aufwendungen man der Maßnahme zuteilt, ergeben sich unterschiedliche bilanzielle Betrachtungen:

Herstellungsaufwendungen müssen ihrer Nutzenziehung nach aktiviert werden/ abgeschrieben werden.

Erhaltungsaufwendungen hingegen dürfen direkt im Zeitpunkt des Entstehens als Aufwand verbucht werden – und somit direkt erfolgsschmälernd wirksam werden (Minderung des Jahresgewinns um die Höhe des Aufwandes).

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