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Buchführung - Herstellungskosten

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Buchführung

Herstellungskosten

Die Berechnung der Herstellungskosten ist in §255 II HGB geregelt. Aus dieser Vorschrift ergibt sich das nachfolgende, vierstufige Modell:

Merke

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  1. Ausgaben, die einbezogen werden müssen. (Materialkosten – Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Fertigungskosten, Lohnkosten)
  2. Ausgaben, die einbezogen werden dürfen. (Substanzabnutzung durch die Produktion, Verschleiß)
  3. Ausgaben, die nicht einbezogen werden brauchen. (Kosten für Verwaltung, freiwillige soziale Aufwendungen)
  4. Ausgaben, die nicht einbezogen werden dürfen. (Kosten für Werbung, Transportkosten, Vertrieb)

Die Wertuntergrenze bilden die unter (1) genannten Ausgaben:
Die Materialeinzelkosten, das heißt die Ausgaben für beispielsweise Rohstoffe und Löhne; zuzüglich der unter (2) genannten Kosten für z.B. Substanzabnutzung, die durch die Produktion entsteht. Die Kosten der Untergrenze sind aktivierungspflichtig.

Für alle anderen Kosten (3) besteht ein Bewertungsspielraum – sie können, müssen aber nicht einbezogen werden. Lediglich die Ausgaben unter (4) für Werbung (Werbungskosten) und den Vertrieb dürfen nicht mit in die Berechnung der Herstellungskosten einbezogen werden.

Die genaue Ermittlung der Herstellungskosten geschieht durch die innerbetriebliche Kostenrechnung:
Die Kosten für Löhne, Gehälter, Material, etc. werden erfolgswirksam verbucht. Um die Ausgeglichenheit der Bilanz zu wahren, werden diese Buchungen durch das Konto „ Aktivierte Eigenleistungen “ in die GUV aufgenommen, welche dann anschließend in das Konto „Eigenkapital“ eingehen und durch Aktivseite neutralisiert werden.

Wir erinnern uns, dass Erfolgskonten das Eigenkapitalkonto auf der Passivseite der Bilanz beeinflussen. Verbucht man Aufwendungen für Löhne, Gehälter auf den entsprechenden Aufwandskonten, so schmälern diese Kosten das Eigenkapital. Die Selbstherstellung einer Maschine erhöht unser Anlagevermögen – schmälert jedoch das Eigenkapital. Durch die Verbuchung dieser Aufwendungen auf dem Aktivkonto „Aktivierte Eigenleistungen“ neutralisiert man die Reduktion des Eigenkapitals.

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